Schulfahrtenkonzept des PJG

 Stand: April 2016

Entsprechend und ergänzend zu den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift „Richtlinien für Schulfahrten“ vom 4.11.2005 gelten am PJG die folgenden Regelungen, zuletzt aktualisiert aufgrund eines Gesamtkonferenzbeschlusses am 20.4.2016:  

1. Allgemeine Grundsätze

Gut vorbereitete Schulfahrten leisten einen wichtigen und wertvollen Beitrag zu unserem Erziehungsauftrag, sie ergänzen und unterstützen die pädagogische und unterrichtliche Arbeit der Schule. Sie erziehen u.a. zu Kooperation, Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz. Außerdem fördern sie sowohl die Auseinandersetzung mit unter-richtsrelevanten Themen und Inhalten als auch die Anwendung von Methoden der Organisation und Präsentation.

Daher werden die Schüler mit zunehmendem Alter immer stärker in die Planung und Vorbereitung dieser Fahrten aktiv mit eingebunden, die Fahrten werden unterrichtlich vor- und nachbereitet.

Schulfahrten finden am PJG - nach jeweils jahrgangsbezogener Absprache – in den Stufen 5, 7, 9 und 12 statt. Es ist unser Ziel, dass alle Schüler an diesen Fahrten teilnehmen.

Darüber hinaus sind weitere Fahrten einzelner Klassen bzw. Lern- oder Sprachgruppen in Absprache mit den Eltern möglich. Über eine solche außerordentliche Fahrt werden auch die nicht beteiligten Klassenleiter der jeweiligen Stufe schon in der Planungsphase und so früh wie möglich informiert.

Bei der Planung der Schulfahrten sollen einerseits die Aspekte der Ökonomie und Ökologie berücksichtigt und andererseits der Unterrichtsausfall minimiert werden.

Die Obergrenze der für die Schüler entstehenden Kosten wird mit dem Schulelternbeirat abgestimmt.

Es besteht eine Übereinkunft mit dem Schulelternbeirat, dass die Kosten der Begleitpersonen für Fahrt,  Unterkunft und Aktivitäten vor Ort auf die Schüler umgelegt werden, soweit keine Freiplätze zur Verfügung gestellt werden.

2.     Klassen- und Studienfahrten

2.1 Orientierungsstufe: Schullandheimaufenthalt in der Stufe 5

Der Schullandheimaufenthalt in der Stufe 5 dient der Stärkung der Klassengemeinschaft und des sozialen Umgangs miteinander.

Eine fünftägige Fahrt nach Cuxhaven kurz vor den Sommerferien hat sich bewährt: Die Schüler erleben gemeinsam die Natur des norddeutschen Tieflandes und unternehmen Ausflüge in die Innenstadt von Cuxhaven (Museumsbesuche) und in die Umgebung.

2.2 Untere Mittelstufe:  Orientierungstage in der Jahrgangsstufe 7

Bei den Orientierungstagen der siebten Jahrgangsstufe sollen die Schüler die Gelegenheit erhalten, sich außerhalb des Schulalltags in Gemeinschaft zu erleben, soziale Umgangsformen zu reflektieren und über Themen ins Gespräch zu kommen, für die sonst zu wenig Raum bleibt. Die Kursleiter vor Ort bieten den Teilnehmern Impulse und Hilfen an, in der eigenen Identität zu wachsen und die sozialen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Gespräche über Glaubens- und Zeitfragen, Meditationen, Entspannungsübungen und Impulse für die Kreativität sollen den ganzen Menschen ansprechen. Im Hinblick auf die Neuzusammensetzung der Klassen zu Beginn der Stufe 7 bietet diese Fahrt die Möglichkeit, die neue Klassengemeinschaft zu fördern und zu festigen.

Bewährter Partner dieser Veranstaltung ist das Haus Wasserburg in Vallendar. Die Fahrt dauert in der Regel vier Tage.

2.3 Obere Mittelstufe

Auch die Fahrt in der oberen Mittelstufe fördert das soziale Lernen, ermöglicht andererseits aber auch – je nach Ziel - das gemeinsame Erleben von Natur und/oder Kultur.

In den letzten Jahren haben sich Schüler und Eltern mehrheitlich für eine etwa achttägige Skifreizeit im Ahrntal (Südtirol) entschieden. Das gemeinsame Skifahren bietet den Schülern vielfach Gelegenheit, sich gegenseitig zu helfen und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Daneben kommen diese sportlichen Aktivitäten dem Bewegungsdrang von Jugendlichen in dieser Entwicklungsphase besonders entgegen. Auch das Erlebnis der hochalpinen Schneelandschaft macht den besonderen Reiz dieser Fahrt aus.

Alternativ zur Skifreizeit kann sich eine Klasse aber auch für eine Klassenfahrt mit einem anderen Schwerpunkt innerhalb Deutschlands oder in angrenzende Gebiete (Stufe 9 oder 10) entscheiden.

2.4 Studienfahrt in der MSS 12

Die Studienfahrten der Jahrgangsstufe 12 führen die Schülerinnen und Schüler an Kunst und Kultur, Geschichte und Geographie, Natur und Wirtschaft eines anderen Ortes oder einer anderen Region heran. In der Regel finden Studienfahrten im Stammkursverband statt. Grundsätzlich sind auch Fahrten in anderen Kursen möglich, jedoch nur nach Absprache mit den Stammkursleitern. Das Kursprinzip ermöglicht eine inhaltliche Verknüpfung zwischen Studienfahrt und Kursthemen im Unterricht und fördert die Kursgemeinschaft.

Die Ziele der Studienfahrten werden vom Kursleiter in Absprache mit den Schülern festgelegt, idealerweise in Anbindung an Unterrichtsinhalte des jeweiligen Kurses. Der Aufenthaltsort sollte so gewählt werden, dass das Programm dort selbst oder aber in der Umgebung absolviert werden kann.

Die Fahrten dauern in der Regel fünf bis acht Kalendertage.

Vor- und Nachbereitung finden zum Teil im Unterricht, zum Teil in Projekteinheiten statt. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich in engagierter Weise an den Vorbereitungen zu beteiligen. Dabei können Leistungen, die Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit einer Studienfahrt erbringen, auch in anderen Kursen angerechnet werden, sofern die Referatthemen oder Führungen inhaltlich zugeordnet werden können und der jeweilige Fachlehrer einverstanden ist.

3. Weitere mehrtägige Fahrten

3.1 Bläserfahrt der Bläserklasse im 5. Jahrgang

Auf der Fahrt der Bläserklasse der 5. Jahrgangsstufe werden die Schülerinnen und Schüler in die sachgerechte Handhabung, Pflege und Spielweise ihres Instrumentes eingewiesen. Bei intensiven Proben lernen sie die Grundlagen des Instrumentenspiels und der Instrumentenpflege. Zugleich werden die Klassengemeinschaft gestärkt und der soziale Umgang miteinander gefördert.

In den letzten Jahren war Daun das  Ziel dieser zwei- bis dreitägigen Fahrt (einschließlich An- und Abreise). Als Reisetermin hat sich die Zeit unmittelbar nach den Herbstferien bewährt.

3.2 Fahrten zum interkulturellen Lernen

Austauschfahrten

Ziele des Austauschs sind neben der Vertiefung fremdsprachlicher Kenntnisse das Kennen-lernen von Alltag, Kultur und Mentalität unserer europäischen Nachbarn. Dies geschieht im Rahmen gewachsener Schulpartnerschaften mit Einrichtungen in Großbritannien, Frankreich und Belgien. An den Austauschprogrammen nehmen Schülergruppen der folgenden Stufen teil:

Stufen 8-10:            Austausch mit Bishop’s Stortford/England (Dauer: ca. eine Woche;  Zweijahresrhythmus)
Stufen 10-11:                   Austausch mit Rennes/Frankreich (Dauer: ca. 10 Tage),

Jahrgangsstufe 12: Austausch mit Brasschaat/Belgien (Dauer: ca. 3 Tage).

 Xanten-Fahrt

Für Schülergruppen der 7. Stufe, deren zweite Fremdsprache Latein ist, ist eine bis zu dreitägige Fahrt nach Xanten möglich, weil sie einen Einblick in die römische Kultur vermittelt und so das Verständnis der lateinischen Texte erleichtert.

Weitere Fahrten in der Oberstufe

Weitere Fahrten in der Oberstufe mit kultureller, landeskundlicher, politischer oder wissenschaftlicher Zielsetzung können die Inhalte des Fachunterrichts vertiefen und ergänzen. Beispiele hierfür sind das Berlinseminar des Sozialkunde-Leistungskurses, die Paris-Fahrten der Französischkurse oder die London-Fahrt der Englisch-Leistungskurse bzw. die Rom-Fahrt der Latein-Leistungskurse. Wenn diese Fahrten nicht als Stammkursfahrten durchgeführt werden können, ersetzen sie nicht die gemeinsame Studienfahrt, sondern sind als zusätzliches Angebot zu verstehen. Um Kosten und Unterrichtsausfall zu reduzieren, darf jeder Schüler der MSS höchstens an einer der zusätzlich angebotenen weiteren Auslandsfahrten teilnehmen.

3.3 Fahrten zur Vorbereitung von Veranstaltungen

Aufführungen der Musikensembles der Schule (Chöre, Orchester, Big Band) oder der Theater-AG bedürfen intensiver Proben. Zu diesem Zweck haben sich Probentage bzw. –wochenenden in der näheren Umgebung bewährt.

3.4 Schulungen

Mehrtägige Schulungen und Seminare bereiten Schülerinnen und Schüler auf besondere Aufgaben in der Schulgemeinschaft vor. Hierzu zählen z.B. SV-Seminare, aber auch Schulungen für Tutoren, Schülerkonflikthelfer oder Schülerzeitungsredakteure.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, April 2016

 gez. für die Schulleitung: Reiner Meier

 gez. für die Gesamtkonzeption: Anja Husemeyer und Thomas Riedel

 

Anhang: Verhaltensregeln

Schulfahrten sind Gruppenaktivitäten. Mit einer größeren Gruppe unterwegs zu sein bedeutet immer aufeinander Rücksicht zu nehmen, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen und freundlich miteinander umzugehen. Nur so kann eine Schulfahrt zu einem positiven Erlebnis werden, an das sich alle gerne erinnern. Das Übernehmen von gemeinsamen Aufgaben wie Tischdienst oder Aufräumen der Zimmer stellt dabei eine Selbstverständlichkeit dar. 

 Für alle Fahrten gelten die allgemeinen Richtlinien für Schulfahrten.

 Auf folgende Verhaltensregeln wird besonders hingewiesen:

Den Anweisungen der Aufsichtsführenden ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt auch für volljährige Schüler und Schülerinnen. Bei Schulveranstaltungen besteht grundsätzlich Alkoholverbot.

In der Sekundarstufe II kann der Genuss von alkoholischen Getränken – ausgenommen sind hochprozentige Getränke - in Maßen gestattet werden, sofern er außerhalb des offiziellen Programms erfolgt und die Teilnahme am Programm dadurch nicht beeinträchtigt wird (d.h. z.B. Alkoholverbot bei gemeinsamen Bus- oder Zugfahrten sowie in der Mittagspause).

Die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes sind zu beachten.

Bei schweren Verstößen gegen die Disziplin (z.B. nächtliche Ruhestörung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Verschmutzung, Missachtung der Anweisungen der Aufsichtsführenden u.ä.) wird der betreffende Teilnehmer /die betreffende Teilnehmerin von der Schulveranstaltung ausgeschlossen und tritt die Heimreise an, um am Schulunterricht teilzunehmen. Die Eltern tragen in diesem Fall die Kosten und die Verantwortung für den Rücktransport des betreffenden Schülers/der betreffenden Schülerin.

 Laptops oder andere Multimediageräte dürfen – soweit nicht anders vereinbart - nicht mitgenommen werden.

  Zusätzlich sind für die Orientierungsstufe folgende Gegenstände nicht erlaubt:

 

  • Taschenmesser, spitze Gegenstände oder Waffen (auch Spielzeugwaffen)
  • Handys, Smartphones, Tablets (In der Unterbringung gibt es öffentliche Telefonzellen. In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise Krankheit, ist eine individuelle Lösung anzustreben.)  
  • Medien mit Lautsprechern
  • Gameboys u.ä.

 Zusätzlich gilt für die Skifreizeit: Ein freies Skifahren ohne Betreuer ist grundsätzlich nicht erlaubt.