EU-Datenschutz-Grundverordnung


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Information

EU-Datenschutz-Grundverordnung

- gültig ab 25.Mai 2018 -

Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar geltendes Recht in Rheinland-Pfalz, Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie stellt den einheitlichen Rechtsrahmen für die Datenverarbeitung privater und öffentlicher Stellen dar. Auch die Schulen in Rheinland-Pfalz, gleich ob in öffentlicher oder privater Trägerschaft, müssen diese europarechtlichen Vorgaben künftig beachten.

Kurz zusammengefasst werden mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unter anderem die Rechte der Personen gestärkt, deren Daten verarbeitet werden (Stärkung der Betroffenenrechte). Außerdem werden die Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden erweitert und die formellen Anforderungen bei der Datenverarbeitung (Prüf- und Dokumentationspflichten für die Verantwortlichen) erhöht. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch Schulen, die bislang im Schulgesetz und in den Schulordnungen geregelt war und weiterhin auch dort geregelt sein wird, bleibt über sogenannte Öffnungsklauseln der Grundverordnung weitgehend beibehalten. Dies gilt insbesondere für die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Schüler- oder Elterndaten, den Umfang der Datenerhebung bei der Schulaufnahme oder die Verarbeitung von Schülerdaten auf privaten Endgeräten. Auch das Verbot, besondere außerunterrichtliche, insbesondere schul(zahn)ärztliche und schulpsychologische Maßnahmen sowie Ordnungsmaßnahmen automatisiert zu speichern, bleibt bestehen.

Dennoch besteht durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein gewisser Handlungsbedarf für die Schulen:

  • Zukünftig muss jede Schule unabhängig von ihrer Größe einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
  • Durch die Stärkung der Betroffenenrechte ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler darüber informiert werden, welche ihrer Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Hierzu bietet es sich an, bei der Schulaufnahme ein Informationsblatt auszuhändigen.

 

Datenschutz am Peter-Joerres-Gymnasium Bad Neuenahr-Ahrweiler

(EU-Datenschutz-Grundverordnung  ab 25.Mai 2018)

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen (und Ihrem Kind) einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten am PJG geben:

  • Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlich ist das Peter-Joerres-Gymnasium, Uhlandstr.30 in 53474 Bad-Neuenahr-Ahrweiler.
Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen stehen Ihnen Schulleitung in Kooperation mit dem schulischen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Diesen erreichen Sie unter

ulrich.drexler@pjg-aw.de

  • Zu welchem Zweck werden Ihre Daten und die Ihres Kindes verarbeitet?

Die Daten werden zur Erfüllung unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages nach § 67 Schulgesetz und den dazugehörigen Schulordnungen verarbeitet. In Bezug auf die Eltern handelt es sich in erster Linie um Kontaktdaten; in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler um Schulverwaltungsdaten und für die pädagogische Arbeit notwendige Daten. Hierzu gehören auch Schulnoten.

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen wir zur Veranschaulichung unserer schulischen Arbeit auf unserer Homepage mit Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern Fotos und Texte.

Die Datenschutzregelungen bzgl. der Schulhomepage sind dem Impressum zu entnehmen.

Unser Schul- und Verwaltungsnetz wird von der Kreisverwaltung Ahrweiler nach den Grundverordnungen des geltenden Datenschutz-Gesetzes in Rheinland-Pfalz verwaltet und gewartet.

Datenschutz- und Nutzungsbedingungen der Informations- und Lernplattform „moodle@RLP“  (https://lms.bildung-rp.de/peterjoerresgym/) werden durch das Landesmedienzentrum und folgende Ansprechpartner der Schule gewährleistet: sebastian.friedrich@pjg-aw.de und andrea.karlein@pjg-aw.de

Das Kollegium ist über die Datenschutzregelungen des Landes Rheinlandpfalz informiert  und zur Einhaltung der geltenden Regeln bezüglich schülerbezogener Daten auf privaten Endgeräten verpflichtet.

Die Dienstvereinbarung der Kreisverwaltung über die Nutzung von mobilen Endgeräten des Kreises ist ab 25.05.2019 gültig. Das PJG hält sich entsprechend an die Dienstvereinbarung „Elektronische Medien“ des Schulträgers.

  • An welche Stellen können Daten übermittelt werden?

A. Private und öffentliche Stellen

Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir Daten beispielsweise an die Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger oder an eine andere Schule bei einem Schulwechsel. Wir geben keine Schülerdaten an private Stellen für Werbezwecke weiter.

B. Auftragsverarbeitung – Drittland

Unsere Schule verwendet keine Cloud-Produkte europäischer und außereuropäischer Anbieter (iCloud, Dropbox; MS Office 365, Google-Classroom, Google Drive etc.). Aus Gründen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit ist dies nicht zulässig.

  • Wie lange werden die Daten gespeichert?

Wir löschen die Daten von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Verlassen der Schule. Für einige Unterlagen bestehen spezielle Aufbewahrungsfristen, z.B. werden Klassen- und Kursbücher sowie Unterlagen über die Lernmittelfreiheit 3 Jahre, Einzelfallakten des Schulpsychologischen Dienstes 5 Jahre; Bafög-Unterlagen 6 Jahre und Abschluss- und Abgangszeugnisse 60 Jahre aufbewahrt.

  • Welche Datenschutzrechte haben Sie bzw. Ihr Kind?

Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen bestimmte Datenschutzrechte zu, z.B. das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten; das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Außerdem steht Ihnen ein Auskunftsrecht im Hinblick auf die bei uns gespeicherten Informationen über Sie und Ihr Kind zu. Auf Verlangen werden wir Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Außerdem können Sie sich bei Beschwerden aus dem Bereich des Datenschutzes an die Schule bzw. den dortigen schulischen Datenschutzbeauftragten sowie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden.

i.A. Ulrich Drexler,

im Mai 2018

 

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